DSGVO & EU-AI-Act: Was für Vertriebs-KI 2026 gilt
Wer KI im Vertrieb einsetzt, bewegt sich in zwei Regelwerken zugleich: der DSGVO und dem EU-AI-Act. Dieser Überblick erklärt verständlich, was gilt – und warum On-Premise die Compliance spürbar erleichtert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung Ihres Anwendungsfalls stimmen Sie bitte mit Ihren Datenschutz- und Rechtsverantwortlichen ab.
DSGVO: Wo verarbeitet wird, entscheidet mit
Verkaufsgespräche enthalten personenbezogene Daten – von Kundinnen und Kunden ebenso wie von Ihren Mitarbeitenden. Die DSGVO verlangt unter anderem Datenminimierung, Zweckbindung und besondere Sorgfalt bei der Übermittlung in Drittländer. Werden Gesprächsdaten in einer US-Cloud verarbeitet, stellen sich schnell Fragen zu internationalen Datentransfers.
Bleiben Verarbeitung und Speicherung auf Ihrer eigenen Infrastruktur, entfällt ein großer Teil dieser Komplexität: Die Daten verlassen Ihr Haus – und die EU – schlicht nicht.
EU-AI-Act: risikobasiert und stufenweise
Der EU-AI-Act (Verordnung (EU) 2024/1689) reguliert KI nach Risiko und gilt stufenweise. Die wichtigsten Fristen:
- 1. August 2024: Der AI-Act tritt in Kraft.
- 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz-Pflichten gelten – darunter das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- 2. August 2025: Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie Governance- und Sanktionsregeln greifen.
- 2. Dezember 2027 / 2. August 2028: Die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme greifen – diese Fristen wurden Ende 2025/2026 über das „Digital-Omnibus"-Paket nach hinten verschoben.
Weil sich gerade die Hochrisiko-Fristen bewegt haben, lohnt sich für Ihren konkreten Fall ein Blick in die aktuellen offiziellen Quellen (EUR-Lex, Europäische Kommission).
Ein Verbot, das Vertriebs-KI direkt betrifft
Besonders relevant: Der AI-Act verbietet Emotionserkennung am Arbeitsplatz (und in Bildungseinrichtungen) bis auf enge Ausnahmen aus Sicherheits- oder medizinischen Gründen. Wer eine Vertriebs-KI einsetzt, sollte daher nicht auf die Erkennung von Emotionen der Mitarbeitenden setzen, sondern auf sachliche Signale wie Gesprächsphase, erkannte Einwände oder Kaufsignale.
Hochrisiko im Blick behalten
KI, die zur Bewertung oder Steuerung von Beschäftigten eingesetzt wird, kann als Hochrisiko-Anwendung gelten und zusätzliche Pflichten auslösen. Ein Trainings- und Coaching-Werkzeug lässt sich so gestalten, dass es die Mitarbeitenden unterstützt, statt sie zu bewerten – das ist auch aus Akzeptanzgründen der bessere Weg.
Warum On-Premise die Compliance erleichtert
- Keine Übermittlung personenbezogener Gesprächsdaten an Dritte oder in Drittländer.
- Volle Kontrolle über Verarbeitungszwecke, Zugriffe und Löschung.
- Ihr Verkaufs-Know-how bleibt vertraulich und fließt nicht in fremde Modelle.
- Einfachere Abstimmung mit Datenschutz, Betriebsrat und Compliance.
Fazit
DSGVO und EU-AI-Act sind kein Grund, auf KI im Vertrieb zu verzichten – aber ein guter Grund, genau hinzusehen, wo und wie verarbeitet wird. Ein datensouveräner, On-Premise-Ansatz nimmt viel Risiko aus der Gleichung und schafft die Basis, KI verantwortungsvoll und wirksam einzusetzen.